Offen aufblasen: Die Dämmung Ihrer nicht begehbaren Geschossdecke amortisiert sich!
Ist die oberste Geschossdecke unbegehbar, kann eine Dämmung erfolgen, in dem sie „offen aufgeblasen“ wird. Dieses Verfahren ist ausgesprochen schnell und einfach realisierbar. „Offen aufblasen“ heißt, dass der Dämmstoff auf einer nach oben offenen Bodenfläche aufgegeben wird. Die Raumdecke wird von oben oder von außen verfüllt. Als Dämmung kommen z.B. ein Glasfaserdämmstoff oder Zellulose in Frage. Das Einfüllen der Dämmung erfolgt mittels eines Schlauchs oder eines dafür vorgesehenen starren Rohrs. Die Wärmedämmwirkung beim offenen Aufblasen ist exzellent. Obwohl der Dämmstoff „nur“ aufgeblasen wird, erfüllt das Verfahren sämtliche Forderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung.
Offen aufblasen: Die Dämmung einer nicht begehbaren Geschossdecke muss nicht teuer sein!
Für eine nicht begehbare Zimmerdecke können weniger teure Dämmstoffe eingesetzt werden, da sie keine zusätzliche Abdeckung erfordern. Das offene Aufblasen einer nicht begehbaren Geschossdecke zählt dabei zu den sinnvollsten Dingen, um kurzfristig die Dämmeigenschaften eines Wohngebäudes zu erhöhen. Im Winter bleibt die Wärme im Gebäude und kann nicht ungenutzt über das Obergeschoss nach draußen entweichen. Ein weiterer angenehmer Nebeneffekt der Maßnahme: Im Sommer kann die Wärme weit weniger in die unterhalb der Geschossdecke liegenden Räume vordringen, was zu konstanteren Raumtemperaturen führt.