Kerndämmung geht jeden Hausbesitzer an!
Unter einer Kerndämmung versteht man die durchgehende Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Sehr oft sind früher Außenmauern zweischalig gearbeitet. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Materialien eingesetzt. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe und Schüttgut ihren Einsatz. Wichtig für eine gute Kerndämmung ist, dass die genutzten Dämmstoffe dauerhaft wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verwendet man meistens Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenmauer des Ein- oder Mehrfamilienhauses werden Bohrungen gesetzt, durch die dann das Dämmmaterial eingeblasen wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der nachträglichen Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau nutzt man vorrangig Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Eine Kerndämmung lohnt sich
Die Kerndämmung ist im Verhältnis zu anderen Maßnahmen kostengünstig, sie ist ziemlich schnell durchzuführen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht notwendig, was den Preis zusätzlich niedrig hält. Die geringen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in zumeist nur wenigen Tagen kann ein komplettes Wohngebäude vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Objekt verschiedene Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Dämmmittel wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen sowie verschiedene Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Bedeutend ist bei der Auswahl des Dämmmaterials, dass auf eine ordentliche wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Heizkostenersparnisse in der Regel erstaunlich schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist außerdem, dass sie die Optik des Ein- oder Mehrfamilienhauses nicht verändert.