Eine wirkungsvolle Kerndämmung rechnet sich!
Als Kerndämmung bezeichnet man die komplette Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Meistens sind früher Außenwände zweischalig gemauert. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung durchgeführt. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien eingesetzt. Beispielsweise finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut Anwendung. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die genutzten Dämmmaterialien beständig wasserabweisend sind. Bei einer Altbaudämmung verwendet man zumeist Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Hauses werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der späteren Kerndämmung möglich. Bei einem Neubau verwendet man vorrangig Dämmstoffplatten für die Dämmung.
Eine Kerndämmung verringert den Energieaufwand nachhaltig
Die Kerndämmung ist im Verhältnis zu anderen Maßnahmen kostengünstig, sie ist sehr zügig durchzuführen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht erforderlich, was den monetären Aufwand zusätzlich niedrig hält. Die geringen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in meistens nur wenigen Tagen kann ein komplettes Wohnhaus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Bauart des Hauses verschiedene Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einspritzen fest wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen und diverse Arten von Dämmplatten genutzt. Auch sog. Schüttstoffe können bei der Kerndämmung eingesetzt werden. Bedeutend ist bei der Wahl des Dämmstoffes, dass auf eine ausreichende wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung rechnet sich durch Energiekosteneinsparungen zumeist verhältnismäßig schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist zusätzlich, dass sie die Außenansicht des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.