Kerndämmung geht jeden Hausbesitzer an!
Unter einer Kerndämmung versteht man die umfangreiche Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Meistens sind früher Außenwände zweischalig gesetzt worden. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung durchgeführt. Für die Kerndämmung werden unterschiedliche Materialien verwendet. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut ihren Einsatz. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die genutzten Stoffe konstant wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verwendet man i.d.R. Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Wohn- oder Geschäftsgebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingeblasen wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der nachträglichen Kerndämmung möglich. Bei einem Neubau verwendet man vorrangig Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Kerndämmung – wir übernehmen das!
Die Kerndämmung ist in der Regel kostengünstig, sie ist ziemlich zügig durchzuführen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht nötig, was den monetären Aufwand zusätzlich gering hält. Die geringen Bauzeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in zumeist nur wenigen Tagen kann ein komplettes Wohnhaus vom Dachboden bis zum Keller isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Bauart des Hauses verschiedene Dämmmaterialien an. Es gibt einerseits feste Stoffe wie Dämmschaum, der nach dem Einspritzen hart wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen sowie diverse Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Wichtig ist bei der Auswahl des Dämmstoffes, dass auf eine gute wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz meistens erstaunlich schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist außerdem, dass sie die Außenansicht des Ein- oder Mehrfamilienhauses nicht verändert.