Eine wirkungsvolle Kerndämmung rechnet sich!
Unter einer Kerndämmung versteht man die durchgehende Dämmung zwischen zwei Mauerwänden. Sehr oft sind früher Außenwände zweischalig gesetzt worden. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung durchgeführt. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien verwendet. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe oder Schüttgut Verwendung. Wichtig bei der Kerndämmung ist, dass die verwendeten Stoffe beständig wasserabweisend sind. Bei einer Altbaudämmung verarbeitet man zumeist Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenmauer des Ein- oder Mehrfamilienhauses werden Bohrungen gesetzt, durch die dann der Dämmstoff eingegeben wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der späteren Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau verwendet man bevorzugt Dämmstoffplatten für die Dämmung.
Kerndämmung – wir übernehmen das!
Die Kerndämmung ist verhältnismäßig kostengünstig, sie ist ziemlich zügig durchzuführen. Schwerwiegende Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht erforderlich, was den Preis zusätzlich niedrig hält. Die geringen Umsetzungszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in zumeist nur wenigen Tagen kann ein komplettes Wohnhaus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Bauart des Hauses unterschiedliche Dämmmaterialien an. Es gibt einerseits feste Stoffe wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen hart wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen und unterschiedliche Arten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Bedeutend ist bei der Auswahl des Dämmstoffes, dass auf eine gute wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung rechnet sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz in der Regel verhältnismäßig schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht notwendig. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil der Kerndämmung ist zusätzlich, dass sie die Optik des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.