Offen aufblasen: Wir übernehmen die Dämmung von nicht begehbaren Geschossdecken!
Ist die obere Geschossdecke unbegehbar, kann eine Dämmung erfolgen, in dem sie „offen aufgeblasen“ wird. Dieses Verfahren lässt sich schnell und einfach bewerkstelligen. „Offen aufblasen“ bedeutet, dass der Dämmstoff auf einer nach oben offenen Bodenfläche aufgetragen wird. Die Decke wird von außen oder von oben aufgefüllt. Als Dämmung kommen zum Beispiel ein Glasfaserdämmstoff oder Zellulose in Frage. Das Einfüllen des Dämmstoffs erfolgt mittels eines Schlauchs oder eines speziellen Rohrs. Die Dämmwirkung beim offenen Aufblasen ist hervorragend. Obwohl der Dämmstoff „nur“ aufgeblasen wird, erfüllt das Verfahren alle Forderungen der gültigen Energieeinsparverordnung.
Offen aufblasen: Die Dämmung einer nicht begehbaren Geschossdecke muss nicht teuer sein!
Für eine nicht begehbare Zimmerdecke können weniger kostenintensive Dämmstoffe zum Einsatz kommen, da sie keine zusätzliche Abdeckung erfordern. Das offene Aufblasen einer nicht begehbaren Geschossdecke zählt dabei zu den effektivsten Dingen, um kurzfristig den Dämmstandard eines Ein- oder Mehrfamilienhauses zu steigern. In den Wintermonaten bleibt die Wärme im Gebäude und kann nicht ungenutzt über das Obergeschoss in die Umwelt entweichen. Ein weiterer angenehmer Nebeneffekt der Maßnahme: In der warmen Jahreszeit kann die Hitze weniger in die unterhalb der Geschossdecke liegenden Räumlichkeiten vordringen, was zu stabilen Raumtemperaturen führt.