Offen aufblasen: Die Dämmung Ihrer nicht begehbaren Geschossdecke amortisiert sich!
Ist die obere Geschossdecke unbegehbar, kann eine Dämmung erfolgen, in dem sie „offen aufgeblasen“ wird. Dieses Verfahren lässt sich schnell und einfach bewerkstelligen. „Offen aufblasen“ bedeutet, dass der Wärmedämmstoff auf einer nach oben offenen Bodenfläche aufgegeben wird. Die Decke wird von außen oder von oben verfüllt. Als Dämmung kommen beispielsweise Zellulose oder ein Glasfaserdämmstoff zum Einsatz. Das Einfüllen der Dämmung erfolgt mittels eines Schlauchs oder eines dafür vorgesehenen starren Rohrs. Die Isolierleistung beim offenen Aufblasen ist erstklassig. Obwohl die Dämmung „nur“ aufgeblasen wird, erfüllt das Verfahren alle Bedingungen der gültigen Energieeinsparverordnung.
Offen aufblasen: Die Dämmung einer nicht begehbaren Geschossdecke muss nicht teuer sein!
Für eine nicht begehbare Zimmerdecke können weniger teure Dämmstoffe eingesetzt werden, da sie nicht abgedeckt werden müssen. Das offene Aufblasen einer nicht begehbaren Geschossdecke gehört dabei zu den sinnvollsten Methoden, um kurzfristig die Dämmeigenschaften eines Gebäudes zu steigern. In den Wintermonaten verbleibt die Wärme im Haus und kann nicht ungenutzt über das Obergeschoss nach außen entweichen. Ein zusätzlicher günstiger Nebeneffekt der Maßnahme: In der warmen Jahreszeit kann die Wärme schlechter in die unter der Geschossdecke liegenden Räumlichkeiten vordringen, was zu gleichmäßgen Raumtemperaturen führt.