Offen aufblasen: Die Dämmung einer nicht begehbaren Geschossdecke verringert den Energieaufwand nachhaltig
Ist die obere Geschossdecke unbegehbar, kann eine Dämmung erfolgen, in dem sie „offen aufgeblasen“ wird. Dieses Verfahren ist besonders schnell und einfach. „Offen aufblasen“ bedeutet, dass der Wärmedämmstoff auf einer nach oben offenen Bodenfläche aufgegeben wird. Die Raumdecke wird von außen oder von oben verfüllt. Als Dämmung kommen z.B. ein Glasfaserdämmstoff oder Zellulose in Frage. Das Eingeben des Dämmstoffs erfolgt mittels eines speziellen Rohrs oder durch einen Schlauch. Die Dämmwirkung beim offenen Aufblasen ist hervorragend. Auch wenn die Dämmung „nur“ aufgeblasen wird, erfüllt die Methode alle Bedingungen der gültigen Energieeinsparverordnung.
Offen aufblasen: Die Dämmung einer nicht begehbaren Geschossdecke muss nicht teuer sein!
Für eine nicht begehbare Decke können kostengünstige Dämmstoffe zum Einsatz kommen, da sie keine zusätzliche Abdeckung erfordern. Das offene Aufblasen einer nicht begehbaren Geschossdecke gehört dabei zu den effektivsten Maßnahmen, um schnell den Dämmstandard eines Wohngebäudes zu steigern. Im Winter verbleibt die Heizwärme im Gebäude und kann nicht ungenutzt über das Obergeschoss in die Umwelt entweichen. Ein weiterer angenehmer Nebeneffekt der Maßnahme: In den warmen Monaten kann die Wärme weit weniger in die unter der Geschossdecke liegenden Wohnräume vordringen, was zu angenehmen Raumtemperaturen führt.