Eine wirkungsvolle Kerndämmung rechnet sich!
Unter einer Kerndämmung versteht man die umfangreiche Dämmung zwischen zwei Mauerwänden. Zumeist sind früher Außenmauern zweischalig gesetzt worden. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung durchgeführt. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien verwendet. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe und Schüttgut Anwendung. Wichtig für eine optimale Kerndämmung ist, dass die eingesetzten Dämmmaterialien beständig wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verarbeitet man i.d.R. Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Hauses werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der späteren Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau nutzt man regelmäßig Dämmstoffplatten für die Dämmung.
Jahrelange Erfahrung im Bereich Kerndämmung
Die Kerndämmung ist im Verhältnis zu anderen Maßnahmen kostengünstig, sie ist sehr rasch umzusetzen. Große Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht notwendig, was die monetären Aufwendungen zusätzlich niedrig hält. Die kurzen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in zumeist nur wenigen Tagen kann ein komplettes Wohngebäude vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Bauart des Hauses diverse Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Dämmmittel wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen sowie diverse Arten von Dämmplatten genutzt. Auch sog. Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Wichtig ist bei der Selektion des Dämmmaterials, dass auf eine gute wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz meistens überraschend schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht notwendig. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist zusätzlich, dass sie die Außenansicht des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.