Kerndämmung– ein wichtiges Thema
Als Kerndämmung bezeichnet man die umfangreiche Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Meistens sind früher Außenwände zweischalig gesetzt worden. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Aufgabenstellung unterschiedliche Materialien eingesetzt. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut Anwendung. Wichtig für eine gute Kerndämmung ist, dass die eingesetzten Dämmstoffe konstant wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verarbeitet man meistens Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenmauer des Gebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann das Dämmmaterial eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der nachträglichen Kerndämmung möglich. Bei einem Neubau verwendet man in erster Linie Dämmstoffplatten für die Dämmung.
Eine Kerndämmung lohnt sich
Die Kerndämmung ist verhältnismäßig kostengünstig, sie ist ziemlich schnell umzusetzen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht notwendig, was den monetären Aufwand zusätzlich gering hält. Die kurzen Umsetzungszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in meistens nur wenigen Tagen kann ein ganzes Wohngebäude vom Dachboden bis zum Keller isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Bauart des Hauses unterschiedliche Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Stoffe wie Dämmschaum, der nach dem Einspritzen fest wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen sowie unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung eingesetzt werden. Bedeutend ist bei der Auswahl des Dämmmaterials, dass auf eine ordentliche wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung rechnet sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz meistens verhältnismäßig schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungszeit nicht notwendig. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist darüber hinaus, dass sie die Optik des Ein- oder Mehrfamilienhauses nicht verändert.