Eine Kerndämmung muss nicht teuer sein!
Unter einer Kerndämmung versteht man die vollständige Wärmeisolierung zwischen zwei Mauerwänden. Meistens sind früher Außenmauern zweischalig gearbeitet. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien eingesetzt. Zum Beispiel finden bestimmte Schaumstoffe und Schüttgut Anwendung. Wichtig bei der Kerndämmung ist, dass die genutzten Dämmmaterialien dauerhaft wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verarbeitet man i.d.R. Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Gebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann der Dämmstoff eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der nachträglichen Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau nutzt man regelmäßig Dämmstoffplatten für die Dämmung.
Jahrelange Erfahrung im Bereich Kerndämmung
Die Kerndämmung ist verhältnismäßig kostengünstig, sie ist sehr rasch zu bewerkstelligen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht nötig, was die monetären Aufwendungen zusätzlich gering hält. Die geringen Umsetzungszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in lediglich wenigen Tagen kann ein ganzes Wohnhaus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Objekt unterschiedliche Dämmmaterialien an. Es gibt einerseits feste Dämmmittel wie Dämmschaum, der nach dem Einspritzen fest wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen sowie unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sog. Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Wichtig ist bei der Wahl des Dämmmaterials, dass auf eine ausreichende wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Einsparungen beim Energieeinsatz in der Regel verhältnismäßig schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist darüber hinaus, dass sie die Außenansicht des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.