Kerndämmung– ein wichtiges Thema
Als Kerndämmung bezeichnet man die durchgehende Dämmung zwischen zwei Mauerwänden. Meistens sind früher Außenmauern zweischalig gesetzt worden. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung durchgeführt. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien verwendet. Unter anderem finden bestimmte Schaumstoffe und Schüttgut ihren Einsatz. Wichtig bei der Kerndämmung ist, dass die eingesetzten Stoffe konstant wasserabweisend sind. Bei einer nachträglichen Dämmung verwendet man zumeist Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Gebäudes werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann der Dämmstoff eingeblasen wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht auf die Außenwand ist bei der nachträglichen Kerndämmung machbar. Bei einem Neubau verwendet man vorrangig Plattendämmstoffe für die Dämmung.
Jahrelange Erfahrung im Bereich Kerndämmung
Die Kerndämmung ist im Verhältnis zu anderen Maßnahmen kostengünstig, sie ist ziemlich schnell umzusetzen. Schwerwiegende Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht notwendig, was die monetären Aufwendungen zusätzlich gering hält. Die kurzen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in zumeist nur wenigen Tagen kann ein komplettes Wohnhaus vom Dachboden bis zum Keller isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Zustand des Hauses unterschiedliche Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Materialien wie Dämmschaum, der nach dem Einblasen fest wird. Andererseits werden aber auch Mineral- oder Steinwollen sowie unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung verwendet werden. Bedeutend ist bei der Wahl des Dämmstoffes, dass auf eine gute wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Heizkostenersparnisse in der Regel erstaunlich schnell. Auch ist eine zeitintensive Realisierungsphase nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorzug der Kerndämmung ist zusätzlich, dass sie die Optik des Wohn- oder Geschäftsgebäudes nicht verändert.