Kerndämmung– ein wichtiges Thema
Als Kerndämmung bezeichnet man die umfangreiche Dämmung zwischen zwei Mauerwänden. Zumeist sind früher Außenmauern zweischalig gearbeitet. In den Zwischenräumen wird die Kerndämmung eingebracht. Für die Kerndämmung werden je nach Zielsetzung verschiedenartige Materialien eingesetzt. Beispielsweise finden bestimmte Schaumstoffe als auch Schüttgut ihren Einsatz. Wichtig für eine gute Kerndämmung ist, dass die verwendeten Dämmstoffe beständig wasserabweisend sind. Bei einer Altbaudämmung verwendet man meistens Einblasdämmstoffe oder Spezialschäume. In die Außenwand des Ein- oder Mehrfamilienhauses werden kleine Löcher gebohrt, durch die dann der Dämmstoff eingeführt wird. Auch das Anbringen einer Dämmschicht von außen ist bei der nachträglichen Kerndämmung möglich. Bei einem Neubau verwendet man in erster Linie Dämmstoffplatten für die Dämmung.
Eine Kerndämmung verringert den Energieaufwand nachhaltig
Die Kerndämmung ist verhältnismäßig kostengünstig, sie ist sehr rasch umzusetzen. Umfangreiche Vorarbeiten sind bei der Kerndämmung nicht von Nöten, was den monetären Aufwand zusätzlich niedrig hält. Die kurzen Arbeitszeiten sprechen für die Kerndämmung, denn in zumeist nur wenigen Tagen kann ein komplettes Haus vom Keller bis zum Dachboden isoliert werden. Für die Kerndämmung bieten sich je nach Zustand des Hauses verschiedene Dämmstoffe an. Es gibt einerseits feste Stoffe wie Dämmschaum, der nach dem Einspritzen fest wird. Andererseits werden aber auch Stein- oder Mineralwollen sowie unterschiedliche Sorten von Dämmplatten genutzt. Auch sogenannte Schüttstoffe können bei der Kerndämmung genutzt werden. Bedeutend ist bei der Selektion des Dämmstoffes, dass auf eine ausreichende wasserabweisende Wirkung geachtet wird.
Eine nachträgliche Kerndämmung amortisiert sich durch Heizkostenersparnisse in der Regel überraschend schnell. Ebenso ist eine zeitintensive Realisierungszeit nicht zu erwarten. Ein nicht zu vernachlässigender Vorteil der Kerndämmung ist außerdem, dass sie das Aussehen der Immobilie nicht verändert.